Nach dem Zusammenschluss von Ost- und West-Deutschland haben Sie bisher – je nachdem, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat – mit unterschiedlichen Rechengrößen Ost und West gearbeitet. Für die Unterscheidung mussten Sie die Meldungen für die Rentenversicherung entsprechend kennzeichnen. Die Berechnungsgrößen werden bis zum 31.12.2024 nun endgültig angeglichen. Für ab dem 1.1.2025 erworbene Rentenanwartschaften gilt einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Unternehmen und Mitarbeiter Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern zahlen. Das hat folgende Auswirkungen auf Ihre Meldungen:
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