Arbeitsrecht kompakt 29.07.2024

KW 31-32 I 2024

Einseitige Streichung des Urlaubsgelds durch Arbeitgeber geht voll nach hinten los
Arbeitgeber legt Wegfall des Arbeitsplatzes nicht substantiiert dar – Kündigung wird von Gericht gekippt
Verein muss für dreieinhalb Jahre den Mindestlohn für Arbeitnehmer nachzahlen

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Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung eines Azubis
Sexuelle Belästigung ist in allen Lebensbereichen und leider auch in der Arbeitswelt anzutreffen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu beschützen. In gravierenden Fällen sollten Sie mit einer fristlosen Kündigung gegen die Täter hart durchgreifen. Zuvor ist jedoch eine sensible und vollumfängliche Aufklärung des Sachverhalts und der vorgebrachten Anschuldigungen erforderlich. Dabei müssen Sie beide Seiten zu Wort kommen lassen und sich ein Bild über den Wahrheitsgehalt der Angaben machen.
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Verein muss den Mindestlohn für Arbeitnehmer nachzahlen
Anspruch auf den Mindestlohn hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt jedoch nicht so flächendeckend, wie es auf den ersten Blick erscheint. Es gibt weiterhin zahlreiche Ausnahmen, die Sie als Arbeitgeber im Blick behalten müssen. Im Streitfall über die Vergütungspflicht nach dem Mindestlohngesetz steht häufig zunächst die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses. So erging es auch dem Arbeitgeber im nachfolgenden Fall. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte ein Arbeitsverhältnis angenommen, jetzt ging es vor dem Landesarbeitsgericht nur noch um die Vergütungshöhe.
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Streichung des Urlaubsgelds geht voll nach hinten los
Bei der Gewährung von Sonderzahlungen, die nicht vertraglich fest vereinbart sind, ist seit jeher Vorsicht geboten. Was eigentlich einmalig oder je nach wirtschaftlicher Lage gezahlt werden soll, kann schnell zu einem festen Anspruch Ihrer Mitarbeiter werden. Dies musste auch der Arbeitgeber im nachfolgenden Fall erfahren.
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Als Arbeitgeber sind Sie für richtigen Antrag zuständig
Das Kurzarbeitergeld ist im Sozialgesetzbuch III geregelt. Es handelt sich um einen Anspruch Ihrer Arbeitnehmer. Allerdings werden Sie als Arbeitgeber in die Abwicklung einbezogen. Dabei können Fehler unterlaufen, die zu einem geringeren Anspruch auf Kurzarbeitergeld und auch einem hiervon abhängigen Arbeitgeberzuschuss führen. Nachträglich kann dann Streit darüber entstehen, ob Sie diesen Fehlbetrag als Schadensersatz zahlen müssen. Haben Sie alles richtig gemeldet und berechnet, können Sie sich zurücklehnen.
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Arbeitnehmer weist Kündigung wegen fehlender Vollmacht zurück, versäumt jedoch die Klagefrist
Was sich einfach anhört, kann auch immer wieder zu einer gefährlichen Falle werden: der Ausspruch einer Kündigung, die nicht durch den Geschäftsführer selbst vorgenommen wird. In diesem Fall kommt es besonders auf die Vollmacht an und wie diese den Arbeitnehmern gegenüber kommuniziert worden ist. Passieren hier Fehler, kann der Arbeitnehmer die Kündigung u. U. einfach erfolgreich zurückweisen.
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Arbeitgeber legt Wegfall des Arbeitsplatzes nicht substantiiert dar – Kündigung wird von Gericht gekippt
Die Durchführung einer betriebsbedingten Kündigung hat es in sich. Zwar lassen sich mitunter gute unternehmerische Argumente für die Notwendigkeit der Abschaffung eines Arbeitsplatzes finden, jedoch ist es damit vor Gericht noch lange nicht getan. Vielmehr müssen Sie als Arbeitgeber ganz konkret darlegen, was mit den bisherigen Aufgaben des Gekündigten passiert.
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Wer frei hat hat nicht immer auch gleich Urlaub
Freistellungen von der Arbeitsleistung kommen aus unterschiedlichen Gründen in Betracht. Der wohl üblichste Anspruch darauf ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), aber auch Überstunden können einen Anspruch auf Freistellung begründen. Insbesondere bei der Gewährung der Freistellung sind diese Unterschiede von Bedeutung.
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  • Musterformulierung: Urlaubsgewährung