Im Berufsleben muss jeder Mensch immer mal wieder Niederlagen hinnehmen. Über Jahre hinweg spüren das Mitarbeiter auf allen Ebenen zuhauf. Ihren Auszubildenden steht das größtenteils noch bevor. Sie werden im besten Fall auf Sie als Ausbilder schauen, um zu lernen, konstruktiv mit Misserfolgen umzugehen. Für Sie bedeutet das: Ihr Umgang mit Niederlagen sollte souverän, zukunftsweisend und damit für alle sichtbar die Grundlage Ihres Erfolgs sein. Was müssen Sie richtig machen, um tatsächlich so gesehen zu werden?
Es klingt wie eine Floskel: Niederlagen stärken den Menschen in der Regel, weil er daraus lernt – auch Ihre Auszubildenden. Das macht den Ausbildungs- und den Berufserfolg wahrscheinlicher. Damit das keine Floskel bleibt, stellen Sie die folgenden 3 Aspekte in den Vordergrund:
Die demografische Entwicklung kennt keine Gnade. Wir müssen noch einige Jahre durchhalten und uns mit potenziell sinkenden Bewerberzahlen abfinden. Das bedeutet aber nicht, dass das auch bei Ihnen so sein muss. Ein passendes Ausbildungsmarketing kann Wunder wirken. Denken Sie doch mal in Richtungen, in die Sie bisher noch nicht gedacht haben.
Wie ticken junge Menschen heutzutage? Was sind ihre Ängste, was ihre Hoffnungen? Sie als Ausbilder gehen mit genau den Personen um, die alle 5 Jahre in der sogenannten Shell-Jugend-Studie Rede und Antwort stehen. Sie haben die Möglichkeit, deren Erwartungen zu erfüllen, doch leider werden junge Menschen häufig enttäuscht. Lesen Sie, was die Shell-Studie 2024 zu beruflichen Erwartungen junger Menschen sagt und welche Konsequenzen Sie als Ausbilder daraus ziehen sollten.
Wenn sich ein Azubi ein Vergehen leistet, das abmahnungswürdig ist, stellt sich die Frage, wann die Amahnung erfolgen sollte. Einerseits ist das gesetzlich nicht geregelt, andererseits sollte kein Ausbildungsbetrieb damit unverhältnismäßig lange warten. Aktuell wurde ein Fall entschieden, bei dem die Abmahnung erst Monate nach dem Vorfall erfolgte, was zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Erfahren Sie, was Sie als Ausbilder daraus lernen können.
Sicher kennen Sie diese Situation: Es flattert mal wieder eine Krankmeldung bei Ihnen herein und Sie haben ein ungutes Gefühl dabei. Immer wieder dieser Azubi, immer wieder ein Montag und darum haben Sie irgendwann berechtigte Zweifel. Gleichwohl müssen Sie die Erkrankung des Auszubildenden – bescheinigt durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ernst nehmen. Krank ist krank. Es sei denn, Sie sind in der Lage, die Beweiskraft der AU-Bescheinigung zu erschüttern. Lesen Sie, in welchen Fällen das möglich ist und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.