Mal eben einen „Daumen hoch“ für den Post eines Kollegen, eine Gratulation zum neuen Job der ehemaligen Kommilitonin oder einen Beitrag zu Ihrem Herzensthema schreiben – Social-Media-Kanäle bringen und halten Sie mit anderen Menschen in Kontakt, ermöglichen neue Bekanntschaften oder binden Sie in Diskussionen um aktuelle politische oder gesellschaftlich relevante Themen ein. Genug Gründe, um sich als Führungskraft in den sozialen Medien zu engagieren? Ja, aber! Sie sollten die Social-Media-Kanäle nicht überstrapazieren und vor allem als Person authentisch bleiben.
Das Thema „Entgeltgerechtigkeit“ zwischen Männern und Frauen spielt in der betrieblichen Praxis bisher nur eine untergeordnete Rolle. Doch das dürfte sich mit der Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) der EU ändern. Sie muss zwar erst bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch sie bringt beträchtliche Veränderungen. Sich darauf einzustellen, wird Unternehmen einigen Aufwand abverlangen. Lesen Sie deshalb schon hier, welche Neuerungen auf Sie als Führungskraft zukommen.
Sie treten in Kürze einen neuen Job im bisherigen Unternehmen oder bei einem Wettbewerber an? Dann sollten Sie sich bewusst machen, was Sie vor Ihrem Abschied in der „alten“ Firma noch zu tun haben. Denn ein guter und harmonischer Abschied ist wichtig.
Haben Sie das Gefühl, dass der Stresspegel im Büro stetig steigt und Ihre Gesundheit darunter leidet? Sie sind nicht allein. Doch anstatt sich mit den üblichen Ratschlägen zufriedenzugeben, die Sie bereits in- und auswendig kennen, werfen wir einen Blick auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die tatsächlich einen Unterschied machen. In diesem Artikel entdecken Sie Ansätze, wie Sie als Führungskraft Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz fördern können – ohne dabei auf unternehmensweite Änderungen angewiesen zu sein.
Als Führungskraft der mittleren Managementebene kennen Sie den ständigen Kampf gegen die Uhr. Doch herkömmliche Zeitmanagement-Tipps haben Sie längst durchprobiert, und Sie suchen nun nach frischen Ansätzen? In diesem Artikel entdecken Sie ungewöhnliche Wege, um Ihre Zeit effektiver zu nutzen und versteckte Zeitdiebe zu eliminieren.
Ab Zugang einer Kündigung können Ihre Mitarbeitenden normalerweise nur innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Das gilt auch bei einer Mitarbeiterin, die schwanger ist. Nur wenn sie unverschuldet erst später erfährt, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, kann sie danach noch innerhalb von zwei Wochen klagen (§ 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Doch diese Frist dürfte nun unwirksam sein (Arbeitsgericht (ArbG) Mainz, 10.9.2024, 4 Ca 1424/22). Die Folgen für Unternehmen sind erheblich.
Wenn der Arbeitsplatz schwerbehinderter Teammitglieder gefährdet ist, muss die Unternehmensleitung ein sogenanntes Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX durchführen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln in seinem Urteil vom 12.9.2024 (6 SLa 76/24) auch schon in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten – obwohl der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach sechs Beschäftigungsmonaten beginnt.
Es gibt sie – die überkritischen Vorgesetzten, die nur selten ein Wort des Lobes über die Lippen bringen, dafür aber umso harscher Kritik üben oder auf jedem Fehler herumreiten. Sie sind nicht immer willens oder in der Lage, sich einen neuen Chef oder eine neue Chefin zu suchen oder gar das Unternehmen zu verlassen. Mit drei Stellschrauben können Sie sich das Leben mit überkritischen Chefs um einiges leichter machen.