Den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiloG) gibt es seit dem 1.1.2015. Er gilt seitdem für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in allen Branchen und sämtlichen Regionen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte und Aushilfen sowie einige Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn. Gesetzliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz.
