Lohn & Gehalt aktuell 23.09.2024

Sonderausgabe: Neue Mindestlohnvorgaben

Von 12.41 € auf 12,82:
Zum 1.1.2025 wird der gesetzliche
Mindestlohn wieder angehoben. Berechnen Sie rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen konsequent den neuen Mindestlohn zahlt. Monatsentgelte und flexible Löhne rechnen Sie um.

Entgelt-Extras:
Für Sie als Entgeltabrechner ist oft nicht einfach zu erkennen, ob Entgelt-Extras mindestlohnwirksam sind. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Wie Sie dennoch
betriebprüfungssicher vorgehen, lesen Sie ab Seite 8.

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Wie Sie schnell und sicher prüfen, ob der aktuelle Mindestlohn eingehalten wird
Den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiloG) gibt es seit dem 1.1.2015. Er gilt seitdem für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in allen Branchen und sämtlichen Regionen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte und Aushilfen sowie einige Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn. Gesetzliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz.
Sind tarifliche Mindestlöhne vorrangig? So finden Sie es heraus!
Das Entgelt, das ein Mitarbeiter mindestens verdienen muss, kann sich auch nach einem Tarifvertrag richten. Ein tariflicher Mindestlohn fällt grundsätzlich höher aus als der gesetzliche und geht diesem vor.
Mindestlohn & Minijobber: Wie Sie ab 1.1.2025 rechnen
Minijob und Mindestlohn – diese Komnination war in den vergangenen Jahren in vielen Unternehmen ein Problem. Bei einigen Minijobbern musste die Arbeitszeit mit jeder Anhebung des Mindestlohns reduziert werden. Doch damit ist jetzt Schluss. Durch die an den Mindestlohn gekoppelte dynamische Berechnung der Minijob-Grenze seit dem 1.10.2022 braucht Ihr Unternehmen künftig keine Anpassungen bei der Arbeitszeit mehr vornehmen. Dennoch müssen Sie bei den geringfügig entlohnten Minijobbern einige Grenzen im Auge behalten.
Nicht alle Beschäftigten haben Anspruch auf den Mindestlohn
Aushilfen, Praktikanten, Studenten und Rentner: Gilt für all diese Mitarbeiter der Mindestlohn? Zum Teil nicht. Die Ausnahmen sollten Sie kennen, damit Ihr Unternehmen auch nach der Anhebung im kommenden Jahr keinen Cent mehr zahlt als nötig.
Ihre wichtigsten Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Überblick
Die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt und Sie können davon ausgehen, dass dabei Ihre Aufzeichnungen rund um den Mindestlohn unter die Lupe genommen werden. Doch keine Sorge: Sind Ihre Unterlagen korrekt, ist alles nur halb so schlimm.
Diese Entgeltbestandteile können Sie auf den Mindestlohn anrechnen
Zuschläge, Sachbezüge, Entgelt-Extras: Für Sie ist oft nicht leicht zu erkennen, ob Sie solche Leistungen auf den Mindestlohn anrechnen können. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) selbst regelt nicht, welche konkreten Entgeltbestandteile diesen Anspruch erfüllen. Lesen Sie hier, wie Sie trotzdem alles richtig machen und listige Tücken umgehen.