Personal aktuell 13.11.2024

KW 48-49 I 2024

Top-Thema: Ihr Mitarbeiter ist für seine Aufgaben nicht mehr geeignet? So bereiten Sie die Kündigung vor

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Ähnliche Aufgaben, geringeres Gehalt: Gehaltsanpassung nach ganz oben ist nicht erforderlich
Wenn eine Mitarbeiterin erfährt, dass sie weniger verdient als männliche Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben (oder umgekehrt), müssen Sie mit einer Klage wegen unzulässiger Benachteiligung rechnen. Diese hat gute Erfolgsaussichten, wenn Sie als Arbeitgeber den Gehaltsunterschied nicht stichhaltig begründen können. Aber welche Gehaltsansprüche hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann? Um diese Frage geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 1.10.2024 (2 Sa 14/24).
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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – warten Sie nicht auf eine gesetzliche Regelung!
Bereits im April 2023 hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter regeln sollte. Seitdem hören wir dazu nichts mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie in puncto Arbeitszeiterfassung abwarten dürfen. Das zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg vom 21.8.2024 (15 K 964/24).
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Weniger Arbeit, volles Gehalt, gleiche Produktivität: Schauen Sie beim Pilotprojekt zur 4-Tage-Woche genauer hin
Ist die 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich ein Erfolgsmodell für Deutschland? Dieser Frage ist ein Pilotprojekt nachgegangen, das die Unternehmensberatung Intraprenör initiiert und zusammen mit der Universität Münster durchgeführt hat. Die Ende Oktober veröffentlichten Ergebnisse sind auf den ersten Blick vielversprechend, doch ein zweiter Blick lohnt sich, bevor Sie das Modell umsetzen.
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Ihr Mitarbeiter ist für seine Aufgaben nicht mehr geeignet? So bereiten Sie die Kündigung vor
Ein Unfall, allgemeine Krankheitsanfälligkeit, der Verlust des Führerscheins oder der amtlichen Berufszulassung: Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Mitarbeiter (mutmaßlich) nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie sich dann von ihm trennen wollen, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Diese ist jedoch nicht immer sofort zulässig. Die folgenden beiden aktuellen Fälle zeigen Ihnen, worauf Sie vorher achten sollten.
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„Müssen wir Sonderurlaub ins nächste Jahr übertragen?“
FRAGE: In unseren Arbeitsverträgen steht, dass die Mitarbeiter pro Jahr bis zu 5 Tage Sonderurlaub wegen persönlicher Arbeitsverhinderung gemäß § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bekommen können. Im Oktober haben wir […]
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Ist Ihr Mitarbeiter bei einem Unfall versichert? Diese 2 neuen Urteile sollten Sie kennen
Oft genügt schon eine kurze Unaufmerksamkeit oder eine ungeschickte Bewegung – und schon ist ein Unfall passiert. Ob Ihr Mitarbeiter dann durch die Berufsgenossenschaft abgesichert ist, hängt davon ab, wo und bei welcher Tätigkeit sich Ihr Mitarbeiter verletzt hat. Dabei kommt es auf Feinheiten an, wie uns die folgenden 2 Urteile zeigen.
Aushilfen aus dem Ausland & Berufsmäßigkeit – Wann Sie die Einschätzung des Prüfers hinterfragen sollten
Arbeiten in Ihrem Unternehmen hin und wieder ausländische Saisonarbeitskräfte als kurzfristig beschäftigte Aushilfen? Dann bleiben die Tätigkeiten sozialversicherungsfrei. Das gilt zumindest dann, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Diese Berufsmäßigkeit müssen Sie anhand von Fragebogen überprüfen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (29.6.2024, L 2 BA 3128/22) zeigt, wie weit Ihre Prüfpflicht dabei geht und warum es sich für Arbeitgeber manchmal lohnt, gegen die Einschätzung eines Betriebsprüfers vorzugehen.

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  • Übersicht: Versicherte Tätigkeiten durch die Berufsgenossenschaft
  • So sind Sie bei der Arbeitszeiterfassung auf der sicheren Seite