Personal aktuell 13.11.2024

Sonderausgabe: Aufhebungsvertrag – die leise Trennung

Das sind die wichtigsten Klauseln im Aufhebungsvertrag

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Abfindung zu früh ausgezahlt – Arbeitgeber muss möglichen Steuerschaden ersetzen
In den meisten Aufhebungsvereinbarungen werden Abfindungen vereinbart. Oft wird dann auch die Fälligkeit der Abfindungszahlung ausdrücklich vereinbart. Und an den so festgelegten Auszahlungszeitpunkt sollten Sie sich unbedingt halten, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Entstehen dem Mitarbeiter Steuernachteile, kann es sein, dass Sie mit einer Schadensersatzforderung rechnen müssen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 23.5.2024, Az. 7 Sa 584/23).
Das sind Ihre 10 Vorteile bei einem Aufhebungsvertrag
Kennen Sie das, dass wenn man sich manchmal von Mitarbeitern trennen will, einem zunächst die Kündigung in den Sinn kommt? Aber: Wollen Sie ein Arbeitsverhältnis schneller, risikoärmer und eleganter beenden, sollten Sie auf eine Aufhebung nebst Abfindungszahlung setzen. Und speziell dann, wenn Ihnen ein echter Kündigungsgrund fehlt, ist diese Form der Trennung unschlagbar!
Bereiten Sie den Abschluss eines Aufhebungsvertrags optimal vor
Die Trennung von Mitarbeitern gehört zu den schwierigsten und teuersten Personalentscheidungen. Besonders kompliziert kann es werden, wenn dann vielleicht noch Ihr Betriebsrat mitreden will. Das ist bei jeder Kündigung der Fall, nicht aber bei einem Aufhebungsvertrag. Denn hier bestehen keinerlei Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte seitens Ihres Betriebsrats. Doch auch hier gilt: Bereiten Sie jeden Aufhebungsvertrag optimal vor!
Das sind die wichtigsten Klauseln in Aufhebungsverträgen
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht an feste Formen gebunden, sondern kann von Fall zu Fall variieren. Dennoch gibt es eine Reihe zentraler und wichtiger Klauseln, die Sie in jedem Aufhebungsvertrag aufführen sollten.
Abfindung – wie hoch sie sein sollten und was Sie sonst noch zu beachten haben
Ob gefeuerte Manager oder Pleitefirmen – immer wieder fließen Abfindungen in Millionenhöhe. Oft genug suggerieren dann Unternehmen, dass sie keine andere Wahl gehabt hätten, weil dem scheidenden Mitarbeiter ein rechtlicher Anspruch auf Abfindung zustand. Aber: Es gibt einen weitverbreiteten Irrglauben, wonach bei jeder Aufhebungsvereinbarung ein Anspruch auf eine Abfindung entstehen würde. Das ist falsch! Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Wie Sie die Verhandlung über den Aufhebungsvertrag fair führen und worauf es hier ankommt
Jedes Mitarbeitergespräch, das die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zum Ziel hat, ist schwierig und belastend. Auch wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über eine Aufhebungsvereinbarung geht, ist dies nicht anders, soll es ja letztlich immer noch um eine „einvernehmliche“ Trennung per Vereinbarung gehen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Rahmenbedingungen Aufhebungsvertrag