Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Azubis veröffentlicht ein YouTube-Video, in dem er Ihnen Lügen vorwirft. Eine böse Überraschung, aber Sie sind nicht wehrlos! Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall berechtigt sein. So hat es jedenfalls das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall entschieden (Arbeitsgericht (ArbG) Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23). Dieses Verhalten ist auch nicht mehr mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen.
Wenn Sie die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv mitgestalten wollen, ist für Sie das Thema Ausbildung aktueller denn je. Gute und qualifizierte Fachkräfte sind rar geworden. Warum also setzen Sie nicht auf den eigenen Nachwuchs? Junge Menschen sind die Zukunft Ihres Unternehmens und daher ist es heute unumgänglich, die Ausbildung zu forcieren und in die Zukunft zu investieren.
Nicht nur Ihr neuer Auszubildender hat Pflichten zu erfüllen. Wenn Sie ausbilden, treffen Sie einige ganz zentrale Pflichten. Als Ausbilder sind Sie vor allem für die praktische Ausbildung verantwortlich.
Wie heißt es so schön: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre.“ Natürlich haben auch Ihre Auszubildenden eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Die meisten Rechte und Pflichten Ihrer Auszubildenden sind in Gesetzen festgelegt, beispielsweise im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder der Ausbilder-Eignungsverordnung. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie vor Beginn der Ausbildung, aber auch während der Ausbildung, Ihre Auszubildenden immer wieder auf diese Pflichten hinweisen.
Es gibt eine Reihe von Grundlagen, die Sie vor Ausbildungsbeginn wissen sollten. Hier sind Ihre wichtigsten Stichworte von A bis Z.
Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass Sie sich von einem Auszubildenden trennen möchten. Und natürlich hat auch Ihr Auszubildender das Recht, seinerseits das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Bei einer Trennung von einem Auszubildenden ganz entscheidend ist das Stadium der laufenden Ausbildung.
Manchmal passiert es, dass die Trennung von einem Auszubildenden unumgänglich wird. Entweder stimmen die Leistungen nicht, der Auszubildenden zeigt keinerlei Interesse an der Ausbildung oder es liegen schwere Pflichtverletzungen des Auszubildenden vor.
Fehlverhalten dürfen Sie nicht tolerieren Ihre Auszubildenden sollten schnell spüren, dass Sie nicht bereit sind, Fehlverhalten zu tolerieren. Allerdings gelten hier ein paar Besonderheiten. Sie können nicht denselben Maßstab ansetzen […]
Manchmal sind Sie gezwungen, bei Auszubildenden harte Maßnahmen zu ergreifen, etwa eine Abmahnung auszusprechen oder das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen.