Abschlussprüfung
Die Ausbildung wird mit der Abschlussprüfung – in Handwerksberufen mit der Gesellenprüfung – beendet. Dadurch wird festgestellt, ob Ihr Auszubildender die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem Lehrstoff vertraut ist. Als Ausbildungsbetrieb haben Sie die Pflicht, Ihren Auszubildenden rechtzeitig zur Prüfung anzumelden und ihn für die Teilnahme freizustellen.
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