Für die Inflationsausgleichsprämie gilt der Stichtag 31.12.2024
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 € je Mitarbeiter seit dem 26.10.2022 noch nicht oder nicht vollständig gezahlt haben, können Sie dies bis spätestens 31.12.2024 nachholen (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG)).
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