Aktuelles

2024 oder 2025? So ordnen Sie alle Einmalzahlungen richtig zu

Grundsätzlich berücksichtigen Sie Einmalzahlungen in dem Monat, in dem Sie sie auszahlen. Für diese Regel gilt in den kommenden 3 Monaten eine Ausnahme: die sogenannte Märzklausel, die von Entgeltabrechnern und Arbeitgebern hin und wieder übersehen wird.

Britta Schwalm

06.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Grundregel der Märzklausel lautet: Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten, zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Auf die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV müssen Sie im ersten Quartal 2025 wieder achten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Wenn Sie die folgenden 3 Punkte abhaken können, wenden Sie die Märzklausel an:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz