Umsatzrückgang oder der Verlust von Großkunden ziehen häufig eine betriebsbedingte Kündigung nach sich. Aber diese sind nur der Anlass: Es bedarf stets einer unternehmerischen Entscheidung, die zum Wegfall betrieblicher Beschäftigungsmöglichkeit führt (z. B. Einschränkung der Produktion). Außerdem müssen die betrieblichen Erfordernisse, die Sie zur Kündigung veranlassen, dringend sein. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz existiert, den Sie Ihrem Mitarbeiter anbieten können.
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