Leserfragen

„Abfindung” für verschobenen Urlaub – wie rechnen wir das ab?“

Leserfragen

Britta Schwalm

03.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter muss bereits genehmigten Urlaub wegen einer kurzfristig verhängten Urlaubssperre verschieben. Für die Stornierung der Urlaubskosten sind ihm deshalb Kosten entstanden, die wir erstatten. Können wir diese Leistung als Abfindung ermäßigt versteuern?

ANTWORT

Nein. Sie brauchen für die Zahlung gar keine Lohnsteuer abzuführen, da es sich nicht um eine Abfindung handelt. Schadensersatz ist kein Arbeitsentgelt. Die Erstattung ist weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Erhält ein Beschäftigter Schadensersatz von Ihrem Unternehmen, handelt es sich dabei um eine lohnsteuer- und beitragsfreie Zahlung.



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