Nein. Sie brauchen für die Zahlung gar keine Lohnsteuer abzuführen, da es sich nicht um eine Abfindung handelt. Schadensersatz ist kein Arbeitsentgelt. Die Erstattung ist weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Erhält ein Beschäftigter Schadensersatz von Ihrem Unternehmen, handelt es sich dabei um eine lohnsteuer- und beitragsfreie Zahlung.
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