Aufhebungsvertrag/Abfindung

Abfindung – wie hoch sie sein sollten und was Sie sonst noch zu beachten haben

Ob gefeuerte Manager oder Pleitefirmen – immer wieder fließen Abfindungen in Millionenhöhe. Oft genug suggerieren dann Unternehmen, dass sie keine andere Wahl gehabt hätten, weil dem scheidenden Mitarbeiter ein rechtlicher Anspruch auf Abfindung zustand. Aber: Es gibt einen weitverbreiteten Irrglauben, wonach bei jeder Aufhebungsvereinbarung ein Anspruch auf eine Abfindung entstehen würde. Das ist falsch! Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

Michael T. Sobik

13.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung

Das Wichtigste vorweg: Es gilt der Grundsatz, dass Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn Sie ihm kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit ihm schließen. Sie müssen also nicht automatisch eine Abfindung zahlen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abfindung Pflicht. Solch eine Zahlungsverpflichtung kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben wie etwa

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