Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung
Das Wichtigste vorweg: Es gilt der Grundsatz, dass Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn Sie ihm kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit ihm schließen. Sie müssen also nicht automatisch eine Abfindung zahlen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abfindung Pflicht. Solch eine Zahlungsverpflichtung kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben wie etwa
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