Arbeitsrecht
Ablehnung eines Teilzeitwunsches müssen Sie begründen
Als Arbeitgeber werden Sie mitunter auch mit außergewöhnlichen Teilzeitwünschen konfrontiert. Dies beginnt bei relativ geringfügigen Arbeitszeitverringerungen und führt bis zu Anträgen, bei denen im Wesentlichen die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit im Vordergrund steht. Wenn Sie den Teilzeitwunsch ablehnen wollen, müssen Sie dies in jedem Fall sachlich und umfassend begründen.
Burkhard Boemke
07.10.2024
·
3 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war seit 1992 als Chemikant bei seinem Arbeitgeber tätig. Er war zuletzt als Schichtmeister in einem Tanklager tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge der chemischen Industrie mit einer Regelarbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche Anwendung. Für das Tanklager war ein 5-Schicht-Wechselschichtmodell aufgrund einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der Arbeitnehmer beantragte im März 2023 eine Verkürzung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit ab Oktober 2023. Er wollte nur noch durchschnittlich 35 Stunden pro Woche arbeiten. Nach Prüfung lehnte der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ab. Das Organisationskonzept und das darauf beruhende Arbeitszeitmodell stünden dem Teilzeitwunsch entgegen.
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