Rechtliche Fragen und Urteile

Abmahnung erst nach 7 Monaten – unter bestimmten Umständen durchaus rechtens!

Wenn sich ein Azubi ein Vergehen leistet, das abmahnungswürdig ist, stellt sich die Frage, wann die Amahnung erfolgen sollte. Einerseits ist das gesetzlich nicht geregelt, andererseits sollte kein Ausbildungsbetrieb damit unverhältnismäßig lange warten. Aktuell wurde ein Fall entschieden, bei dem die Abmahnung erst Monate nach dem Vorfall erfolgte, was zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Erfahren Sie, was Sie als Ausbilder daraus lernen können.

Martin Glania

28.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Zum aktuellen Fall: Ein Staplerfahrer hatte eine Abmahnung erhalten. Der Grund: Er hatte dem Lager falsche Ware entnommen. Das war aber nicht alles: Er versuchte anschließend seinen Fehler zu vertuschen, indem er seine Kollegen täuschte. Allerdings erfolgte die Abmahnung erst 7 Monate später.

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