Leserfrage

„Abmahnung nach Pflichtverletzung: So formulieren Sie diese richtig“

Leserfrage

Burkhard Boemke

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir betreiben einen ambulanten Pflegedienst und beschäftigen dabei insbesondere auch Haushaltshilfen und Alltagsbegleiterinnen. Bisher war es nicht notwendig, Abmahnungen gegen Mitarbeiter auszusprechen. Nun ist es aber leider so weit und ich benötige Ihre Hilfe bei der Formulierung, sodass es arbeitsrechtlich einwandfrei geschrieben wird.
Zur Situation: Die betroffene Arbeitnehmerin arbeitet jeweils von Montag bis Freitag. Ihre Kernarbeitszeit ist 08:00–12:00 Uhr. Alle unsere Hauswirtschafterinnen arbeiten nach Dienstplan und pro Tag nach einem vorgegebenen Tourenplan. Dieser kann in Ausnahmefällen und mit Rücksprache auch mal verändert werden.
Die betroffene Arbeitnehmerin hält sich nun zum wiederholten Male nicht an diesen Tourenplan, sondern fährt die Patienten zu anderen Zeiten an. Dadurch ist es nun passiert, dass Patienten, die laut Plan 8:00 Uhr dran gewesen wären, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr im Haus waren und somit die Dienstleistung nicht mehr durchgeführt werden konnte. Dies bedeutet, dass wir diese Zeit nicht abrechnen können und uns somit finanzielle Einbußen entstanden sind. Die Mitarbeiterin wurde bereits in zwei Personalgesprächen darauf hingewiesen. Nun soll eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Ich hoffe, dass Sie hier weiterhelfen können.

ANTWORT

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