Umfang des Urlaubsanspruchs

Am Anfang steht Berechnung des genauen Urlaubsanspruchs

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Mindestanspruch auf Erholungsurlaub für alle Arbeitnehmer Ihres Betriebs geregelt. Dieser gilt unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit bei Ihnen beschäftigt sind. Das bedeutet: Auch alle Mini-Jobber und Azubis haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.

Burkhard Boemke

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub beträgt jährlich 24 Werktage, also 4 Wochen (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Dabei geht das BUrlG von einer 6-Tage-Woche aus. Das bedeutet: Ist die Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage verteilt (generelle 5-Tage-Woche oder Teilzeitbeschäftigung), wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet. Je nach der Zahl der Wochenarbeitstage besteht damit folgender Mindesturlaubsanspruch:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung