Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin verlangte von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung. Sie stützte ihre Forderung auf ein vom Arbeitgeber selbst geschaffenes „Entgelttransparenzdashboard“, aus dem unter anderem hervorging, dass ihr Grundgehalt geringer als das männlicher Kollegen auf vergleichbaren Positionen war. Der Arbeitgeber gab an, die Abweichung im Grundgehalt beruhe auf mehr Berufserfahrung und höherem Lebensalter, außerdem habe die Arbeitnehmerin nicht das gleiche Leistungsniveau erreicht. Die Arbeitnehmerin fand das alles nicht überzeugend und klagte auf die höhere Vergütung.
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