Arbeitsrecht

Arbeitgeber muss Gehaltsunterschiede ausführlich begründen

Das Entgelttransparenzgesetz (kurz: EntgTranspG) fristet seit seinem Inkrafttreten Mitte 2017 ein Nischendasein. In der Praxis findet es nur selten Anwendung. Vereinzelt wird es aber doch durch die Rechtsprechung konkretisiert. So hat sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg jetzt weitreichend dazu geäußert, wann eine unterschiedliche Vergütung gerechtfertigt sein kann und wie das darzulegen ist.

Burkhard Boemke

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin verlangte von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung. Sie stützte ihre Forderung auf ein vom Arbeitgeber selbst geschaffenes „Entgelttransparenzdashboard“, aus dem unter anderem hervorging, dass ihr Grundgehalt geringer als das männlicher Kollegen auf vergleichbaren Positionen war. Der Arbeitgeber gab an, die Abweichung im Grundgehalt beruhe auf mehr Berufserfahrung und höherem Lebensalter, außerdem habe die Arbeitnehmerin nicht das gleiche Leistungsniveau erreicht. Die Arbeitnehmerin fand das alles nicht überzeugend und klagte auf die höhere Vergütung.

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