Leserfrage
„Arbeitnehmer ausleihen? Prüfen Sie vorher Erlaubnis des Verleihers!“
FRAGE: Sehr geehrter Prof. Boemke, wir beziehen seit vielen Jahren Arbeitsrecht kompakt und lesen Ihre Zeitschrift immer mit großem Interesse. Als Personalverantwortliche sind wir immer daran interessiert, auf dem neuesten […]
Burkhard Boemke
30.10.2024
·
3 Min Lesezeit
FRAGE:
Sehr geehrter Prof. Boemke,
wir beziehen seit vielen Jahren Arbeitsrecht kompakt und lesen Ihre Zeitschrift immer mit großem Interesse. Als Personalverantwortliche sind wir immer daran interessiert, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Leider hat uns jetzt ein Problem erwischt, das wir so nicht auf dem Zettel hatten. Hier hätten wir gern mal Ihre Einschätzung.
Vor ca. 3 Jahren haben wir einen Sachbearbeiter über eine andere Firma „geliehen“, ihn also als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Der Sachbearbeiter war ca. 10 Monate bei uns. Anschließend – also seit mittlerweile knapp 2 Jahren – arbeitete er wieder für die andere Firma. Nun haben wir von dem ehemaligen Mitarbeiter ein Schreiben erhalten, dass er der Meinung sei, nach wie vor bei uns ein Arbeitsverhältnis zu haben. Nach Rücksprache mit der anderen Firma wurde der Mitarbeiter dort gekündigt. Das scheint der Grund dafür zu sein, dass er jetzt wieder bei uns anklopft. Er beruft sich darauf, dass die andere Firma damals überhaupt keine Überlassungserlaubnis gehabt habe, was wohl auch stimmt.
Ist es möglich, dass damals ein Arbeitsverhältnis zwischen uns und dem Sachbearbeiter entstanden ist und dieses nach so langer Zeit immer noch besteht? Wenn ja, wie können wir solche Situationen zukünftig vermeiden? Was sollten wir sonst noch beachten? Wir leihen nach wie vor immer mal Mitarbeiter aus.
ANTWORT:
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