Arbeitsrecht

Arbeitnehmer haftet zu 2/3 für Unfall mit Firmenwagen

Unfälle mit dem Firmenwagen sind keine Seltenheit. Wurde keine (vollständige) Vollkaskoversicherung abgeschlossen und trägt der Arbeitnehmer eine Mitschuld am Unfall, stellen sich vor allem Fragen nach der Haftung. Dabei kommt es nach den Grundsätzen der Arbeitnehmer­haftung regelmäßig auf den Grad des Verschuldens an.

Burkhard Boemke

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber überließ seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein Firmenfahrzeug. Für das Fahrzeug war eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden, die jedoch nicht für Eigenschäden haftete.
Eines Tages kam es zu einem Unfall, bei dem der Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers beim Zurücksetzen auf das stehende Fahrzeug des Geschäftsführers auffuhr. Dieses Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt abgemeldet. Der Geschäftsführer trat seinen Anspruch an den Arbeitgeber ab. Dieser rechnete den Schaden an beiden Fahrzeugen in voller Höhe mit dem bestehenden Lohnanspruch auf und behielt den Lohn dementsprechend ein.
Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf Lohnzahlung und berief sich darauf, dass die ausgeschlossene Haftung für Eigenschäden nicht zu seinen Lasten gehen könne. Im Übrigen sei nach den anwendbaren Grundsätzen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung nur ein leichtes Verschulden seinerseits anzurechnen.

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