Die Jahresmeldung geht an die Einzugsstelle. Das ist für Ihre Mitarbeiter grundsätzlich die Krankenkasse, bei der sie versichert sind. Für die Minijobber Ihres Unternehmens schicken Sie die Jahresmeldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale).
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