Sozialversicherung

Aufgepasst: Das ist der späteste Termin für Ihre aktuelle Jahresmeldung

Mit der kommenden Jahresmeldung teilen Sie der jeweils zuständigen Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= der Krankenkasse) das im Jahr 2024 erzielte Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter mit. Der späteste Termin für Ihre nächste Jahresmeldung ist der 15.2.2025.

Britta Schwalm

06.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Jahresmeldung geht an die Einzugsstelle. Das ist für Ihre Mitarbeiter grundsätzlich die Krankenkasse, bei der sie versichert sind. Für die Minijobber Ihres Unternehmens schicken Sie die Jahresmeldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale).

ACHTUNG

Ab 1.1.2025 beträgt die Minijobgrenze 556 € im Monat.

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