Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Obst- und Weinbaubetriebes beschäftigte mehrere Saisonaushilfen aus Rumänien und Polen als kurzfristig beschäftigte Saisonaushilfen. Er führte für die Mitarbeiter nur Umlagen (U1 und U2) an die Minijobzentrale ab. Ansonsten ging er von vollständiger Sozialversicherungsfreiheit der Aushilfen aus. Bei ihrer Einstellung waren die Mitarbeiter anhand eines Fragebogens nach ihrer Beschäftigung im Heimatland gefragt worden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz