Sie sehen das genau richtig. Tatsächlich ist Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Ausbildung dann ausschließlich die Auszubildende. Ihr Vater hat ab dem 18. Geburtstag nicht mehr das Recht, irgendetwas zu erfahren. Das gilt zumindest dann, wenn die Auszubildende den Austausch nicht ausdrücklich gestattet. Nehmen Sie das unbedingt ernst, auch wenn das in Ihrer Situation im Umgang mit einem Freund sehr schwerfällt.
Am besten Sie informieren Ihren Freund in einem Gespräch über die Rechtslage. Oft ist es so, dass den Eltern die Vorgaben nicht so klar sind. Vermutlich wird er einsichtig sein. Aber: Rechnen Sie sicherheitshalber künftig auch noch mit versehentlichen oder indirekt gestellten Fragen. Bleiben Sie dann konsequent.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
- 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
- aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe