Leserfrage
„Bei Weitergabe von Daten können Sie Schadensersatz verlangen!“
FRAGE: Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir lesen alle 2 Wochen mit sehr großem Interesse Ihren Newsletter zum Arbeitsrecht. Derzeit haben wir einen Fall bei uns, bei dem wir einmal […]
Burkhard Boemke
29.01.2025
·
3 Min Lesezeit
FRAGE:
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir lesen alle 2 Wochen mit sehr großem Interesse Ihren Newsletter zum Arbeitsrecht. Derzeit haben wir einen Fall bei uns, bei dem wir einmal Ihre Einschätzung benötigen.
Wir betreiben ein Büro für Kreditvermittlung. Dabei beschäftigen wir u. a. eine Mitarbeiterin in der Hypothekenabteilung. Diese bearbeitet dort Anfragen zur Immobilienfinanzierung und vermittelt Kredite über bestimmte Partnerbanken. Nunmehr haben wir von einem Kunden erfahren, dass diese Mitarbeiterin seine Kontaktdaten an einen anderen Kreditvermittler weitergegeben hat. Dieser andere Kreditvermittler hat dem Kunden jetzt einen Kreditvertrag mit derselben Partnerbank vermittelt, mit der wir auch zusammenarbeiten.
Wir haben ggü. der Mitarbeiter fristlos gekündigt. Von einer Klage haben wir noch nichts gehört. Die Frist läuft aber auch noch. Unsere Frage ist nun, können wir von der ehemaligen Mitarbeiterin nun Schadensersatz (nicht erzielte Provisionen und Courtagen) verlangen? Dieser dürfte sich auf über 50.000,00 Euro belaufen.
Bei dieser Gelegenheit würde uns gleich interessieren, wie wir uns zukünftig noch besser gegen solche Vorgänge schützen können. Das gilt auch mit Blick auf Mitarbeiter, die nach ihrem Ausscheiden bei uns noch Zugriff auf etwaige Daten haben.
ANTWORT:
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