Auch Betriebsprüfer und Sachbearbeiter der Sozialversicherungsträger irren sich hin und wieder. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Unternehmen unberechtigterweise zu Nachzahlungen herangezogen werden soll, sollten Sie Widerspruch einlegen. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen und in welchen Fällen Sie mit dem Widerspruch die Zahlungspflicht sogar umgehend stoppen können.
Offizielle Entscheidungen, die von den Sozialversicherungsträgern getroffen werden, sind Verwaltungsakte. Gegen diese können Sie Widerspruch einlegen.
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