Betriebsratsvorsitzende täuscht über konkrete Arbeitszeit: fristlose Kündigung gerechtfertigt

Versucht ein Mitarbeiter, Sie über seine Arbeitszeit zu täuschen, müssen Sie als Arbeitgeber handeln. Macht es einmal die Runde, dass Sie hier und da ein Auge zudrücken, kann das gravierende Folgen haben. Die Motivation der korrekt handelnden Mitarbeiter wird in den Keller sinken. Wenn es um die richtige Aufzeichnung der Arbeitszeit geht, hat auch der Betriebsrat keine „Narrenfreiheit“, wie der folgende Fall zeigt.

Burkhard Boemke

09.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber, einem eingetragenen Verein, seit 2002 in der Rechtsberatung tätig. Der Arbeitgeber beschäftigte insgesamt ca. 540 Mitarbeiter. Die Arbeitnehmerin war seit 2015 zugleich Vorsitzende des aus 11 Personen bestehenden Betriebsrats. Seit Mai 2022 war sie zur Ausübung des Betriebsratsamtes vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt.
Anfang 2023 kam es zu ersten Konflikten mit dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit mobiler Arbeit und der Zeiterfassung. Die Betriebsratsvorsitzende kam der Weisung des Arbeitgebers, ihre Tätigkeit am Sitz des Betriebsrates zu erbringen, mehrfach nicht nach und wurde hierfür abgemahnt. Nachdem sie auch die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigerte, wollte der Arbeitgeber fristlos kündigen. Der Betriebsrat verweigerte jedoch seine Zustimmung, sodass es vor Gericht weiterging.
Vor Gericht berief sich der Arbeitgeber u. a. darauf, dass die Betriebsratsvorsitzende die monatlichen Tätigkeitsaufzeichnungen nur unvollständig abgab. Diese enthielten mehrfach nicht alle ihre in der elektronischen Zeiterfassung aufgezeichneten Arbeitszeitüberschreitungen. Dies betraf insgesamt 628 Minuten, die im elektronischen Arbeitszeitkonto an 94 Tagen im Zeitraum vom 17.07.2023 bis 31.03.2024 verzeichnet waren.
Nach Auffassung des Arbeitgebers handele es sich hier um einen – jedenfalls versuchten – Arbeitszeitbetrug, weil der Arbeitgeber über den tatsächlichen Umfang der Zeitgutschriften getäuscht wurde.

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