Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Bisher privat versichert und Ü55? Diese Mitarbeiter können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Kennen Sie das, wenn ältere Mitarbeiter nach einer längeren Phase in einer privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche möchten? Und dafür dann sogar bereit sind, ihre Arbeitszeit zu reduzieren? Doch bei Mitarbeitern ab 55 Jahren funktioniert das nicht mehr. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (vom 30.7.2024, Az. L 10 KR 157/24).

Britta Schwalm

30.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Schaugewerbegestalter musste seine selbstständige Tätigkeit wegen Corona reduzieren und nahm zusätzlich eine Beschäftigung als Lagerist auf. Seine Arbeitgeberin meldete ihn zur Sozialversicherung an. Die gewählte gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch fest, dass sie den Beschäftigten nicht als Mitglied aufnehmen könne. Er habe sein 55. Lebensjahr vollendet und sei in den letzten 5 Jahren privat versichert gewesen. Der Mitarbeiter klagte. Das LSG bestätigte jedoch die Auffassung der Krankenkasse.

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