Arbeitsrecht
Corona-Sonderzahlung auch während der Altersteilzeit
Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in die Altersrente ermöglicht werden. Unabhängig von der gewählten Variante erfolgt immer eine Arbeitszeit- und Entgeltreduzierung. Gerade für das häufig gewählte Blockmodell stellt sich dann die Frage, wie sich Lohnerhöhungen oder Sonderzahlungen auswirken.
Burkhard Boemke
07.10.2024
·
3 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin war als Grundschullehrerin tätig. Auf ihr Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung. Im November 2019 vereinbarte sie mit dem Arbeitgeber ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell bis zum 31.01.2025. Die Arbeitsphase begann am 01.02.2020, die Freistellungsphase am 01.08.2022. Aufgrund des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung erhielten die Mitarbeiter des Landes mit dem Gehalt für März 2022 zusätzlich 1.300 €. Teilzeitbeschäftigte sollten die Sonderzahlung entsprechend dem Verhältnis ihrer Teilzeittätigkeit zur Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter erhalten. Der Arbeitgeber zahlte an die Arbeitnehmerin 533,91 € und berücksichtigte dabei die Teilzeitquote von 41 % während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Hiermit war diese nicht einverstanden. Maßgeblich sei ihre tatsächliche Tätigkeit am Stichtag im November 2021. Dort habe sie sich in der Arbeitsphase befunden und müsse daher insgesamt 1.067,82 € erhalten.
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