Aktuelles

Dank dieser Änderungen soll die betriebliche Altersvorsorge an Fahrt aufnehmen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nach Ansicht der Bundesregierung weder genügend in Unternehmen verbreitet noch ausreichend bei den Mitarbeitern angekommen. Deshalb will sie neue Anreize setzen. Ziel ist es, eine bAV als festen Bestandteil in möglichst vielen Unternehmen zu etablieren. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen dafür vorgesehen sind und wie sich diese auf die Entgeltabrechnung auswirken können.

Britta Schwalm

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Das zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt derzeit als Referentenentwurf vom 24.6.2024 vor. Es zielt auf eine größere Verbreitung der bAV ab – insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz