Im Streitfall erkrankte ein nicht geimpfter Beschäftigter an Corona. Daraufhin verlangte er von seiner Arbeitgeberin für die gesamte Dauer der Coronaerkrankung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung und berief sich unter anderem darauf, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet habe.
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