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Das Recht auf Entgeltfortzahlung besteht auch ohne Impfung

Mitarbeiter, die nicht gegen Corona geimpft sind und daran erkranken, haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.3.2024, Az. 5 AZR 234/23, veröffentlicht am 25.6.2024). Mit der Berufung auf ein „Selbstverschulden“ können Sie die Entgeltfortzahlung nicht verweigern.

Britta Schwalm

12.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Im Streitfall erkrankte ein nicht geimpfter Beschäftigter an Corona. Daraufhin verlangte er von seiner Arbeitgeberin für die gesamte Dauer der Coronaerkrankung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung und berief sich unter anderem darauf, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet habe.

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