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Das sind 2025 die Abgaben für Minijobber

Zum 1.1.2025 steigt die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber an. Diese Mitarbeiter dürfen kommendes Jahr maximal 556 € im Monat verdienen. Kurzfristig beschäftigte Minijobber dürfen dagegen unbegrenzt verdienen. Allerdings dürfen Letztere maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Jahr kurzfristig beschäftigt arbeiten. Auch die Abgaben für die jeweiligen Minijobs sind unterschiedlich geregelt.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Unterscheiden Sie die Minijob-Varianten folgendermaßen:

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