Sie erhalten über die Mitarbeiter Ihres Unternehmens beispielsweise Informationen über den Lebenslauf, die Anzahl der Kinder, den Krankenstand, über das Entgelt sowie darüber, ob das Entgelt gepfändet wird. Damit haben Sie Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten, die sonst kaum jemand erfährt. Deshalb hat Datenschutz bei der Entgeltabrechnung die höchste Priorität. Sie müssen „Ihre“ Daten so schützen, dass unbefugte Personen diese Informationen weder lesen und kopieren noch bearbeiten und löschen können. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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