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Diese Entgeltbestandteile können Sie auf den Mindestlohn anrechnen

Zuschläge, Sachbezüge, Entgelt-Extras: Für Sie ist oft nicht leicht zu erkennen, ob Sie solche Leistungen auf den Mindestlohn anrechnen können. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) selbst regelt nicht, welche konkreten Entgeltbestandteile diesen Anspruch erfüllen. Lesen Sie hier, wie Sie trotzdem alles richtig machen und listige Tücken umgehen.

Britta Schwalm

23.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Mit der Erhöhung des Mindestlohns gehen für Ihr Unternehmen grundsätzlich höhere Ausgaben einher. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu vermeiden: Erhält die Belegschaft Ihres Betriebs Anspruch auf Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, können diese unter Umständen in laufende Zahlungen umgewandelt und fortan auf den Mindestlohn angerechnet werden.

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