Mit der Erhöhung des Mindestlohns gehen für Ihr Unternehmen grundsätzlich höhere Ausgaben einher. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu vermeiden: Erhält die Belegschaft Ihres Betriebs Anspruch auf Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, können diese unter Umständen in laufende Zahlungen umgewandelt und fortan auf den Mindestlohn angerechnet werden.
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