Rechtliche Fragen und Urteile

Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Rechte von schwangeren Auszubildenden

Ein kleiner Fall mit großer Wirkung: Eine Arbeitnehmerin hat sich erfolgreich gegen ihre Kündigung gewährt. Sie war zu dem Zeitpunkt, als die Kündigung ausgesprochen wurde, schwanger, wusste es aber noch nicht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Empfehlungen gegeben und die deutsche Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst. Die Folge: Schwangere Arbeitnehmerinnen und auch Auszubildende sind in Zukunft noch besser geschützt. Lesen Sie, was Sie infolge des Urteils (EuGH, Urteil vom 27.6.2024, Rs. C-284/23) und grundsätzlich bei der Kündigung schwangerer Auszubildender zu beachten haben.

Martin Glania

07.11.2024 · 6 Min Lesezeit

Ich hoffe, Sie waren noch nie in der Situation, einer Auszubildenden, die schwanger ist, kündigen zu müssen oder zu wollen. Denn grundsätzlich sind die Hürden hier besonders hoch: Schwangere Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden sind nämlich in besonderem Maß vor einer Kündigung geschützt. Eine Kündigung ist nur im extremen Ausnahmefall möglich. Und das gilt bereits in der Probezeit!

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