Ich hoffe, Sie waren noch nie in der Situation, einer Auszubildenden, die schwanger ist, kündigen zu müssen oder zu wollen. Denn grundsätzlich sind die Hürden hier besonders hoch: Schwangere Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden sind nämlich in besonderem Maß vor einer Kündigung geschützt. Eine Kündigung ist nur im extremen Ausnahmefall möglich. Und das gilt bereits in der Probezeit!
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