Ein Überblick über aktuelle Urteile der Arbeitsgerichte

Rechtsprechung

Burkhard Boemke

29.07.2024 · 5 Min Lesezeit

Urteil 1: Rentennahe Jahrgänge dürfen geringere Abfindung erhalten

Der Fall:

Ein 1958 geborener Arbeitnehmer war seit Januar 1995 bei seinem Arbeitgeber tätig. Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt betrug ca. 2.500 €. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten beabsichtigte der Arbeitgeber den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen. Hiervon war auch der Mitarbeiter betroffen, der die Kündigung zum 31.08.2021 erhielt.
Der Arbeitgeber hatte mit dem Betriebsrat im Januar 2021 einen Sozialplan zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile des Personalabbaus geschlossen. Dieser enthielt auch eine Regelung über Abfindungszahlungen. Es war folgende Formel vorgesehen: Jahre der Betriebszugehörigkeit x Monatsverdienst x 0,6 x Altersfaktor. Bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres betrug der Altersfaktor 1,0. Für ältere Kollegen reduzierte er sich auf 0,25. Der Arbeitnehmer erhielt daraufhin eine Abfindung von ca. 9.250 €, weil er zum Stichtag bereits 62 Jahre alt war. Er hielt die Abfindungsregelung für altersdiskriminierend. Es sei nicht gerechtfertigt, dass er nur ¼ der Abfindung erhalte.

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