Praxistipps

Eintritt zum 1.7.: Warum Ihr Unternehmen in diesem Fall nicht den vollen Urlaubsanspruch gewähren muss

Der 1.7. ist für Sie als Entgeltabrechner ein besonders wichtiges Datum: Der Stichtag entscheidet bei Neueinstellungen darüber, wie viel Urlaub ein neuer Mitarbeiter im aktuellen Jahr erhält.

Britta Schwalm

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Den vollen Urlaubsanspruch erhält ein Beschäftigter erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Mitarbeiter, deren Beschäftigung am 1.7. eines Jahres oder später beginnt, erreichen diese Wartezeit nie. Denn am 31.12. ist das aktuelle Urlaubsjahr schon wieder vorbei. Für die 6-monatige Wartezeit fehlt damit mindestens ein Tag. Werden in Ihrem Unternehmen gerade Bewerbungsverfahren durchgeführt oder geht es bei Neuzugängen um deren Start im Unternehmen, sollte der Starttermin möglichst auf den 1.7. oder später gelegt werden. Damit kann Ihr Unternehmen eine ganze Menge Urlaub „einsparen“. Geben Sie der Personalabteilung einen entsprechenden Tipp.

Stichtag 1.7.: So rechnen Sie richtig

Wer vor dem 1.7. eines Jahres im Unternehmen beginnt und mindestens bis einschließlich des Jahresendes bleibt, erhält den gesamten vollen Jahresurlaub für das laufende Jahr. Wer auch nur einen Tag nach dem 30.6. eintritt, bekommt für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs.

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