Arbeitgeber und Steuerberater müssen ab dem 1.1.2025 die Daten der Finanzbuchhaltung zusammen mit den Daten der euBP übermitteln. § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) IV hat Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, bei den Rentenversicherungsträgern bis zum 31.12.2026 zu beantragen, dass diese auf die elektronische Lieferung der euBP-Daten verzichten. Für Unternehmen, die einen solchen Antrag bereits gestellt haben, soll sich dieser nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund auch auf die Daten der Finanzbuchhaltung erstrecken.
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