Freiwillig in „Habachtstellung“ während der Pausen
Ein Produktionsmitarbeiter verklagte seinen Arbeitgeber auf Vergütung der Pausen. Dies begründete er unter anderem damit, dass er die Pausen, die immer spontan gewährt wurden, in der Kantine in ständiger Habachtstellung verbracht habe und er sich folglich nicht habe erholen können. Denn in der Kantine befinde sich ein Monitor, der eventuelle Maschinenstörungen anzeige. Der Arbeitgeber hielt dagegen, dass der Mitarbeiter nicht gezwungen war, seine Pausen in der Kantine zu verbringen. Er habe seine Pausen in Störfällen auch nicht von sich aus unterbrechen müssen.
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