Entgeltextras
Endspurt bei der Inflationsausgleichsprämie: Dürfen Mitarbeiter in Elternzeit leer ausgehen?
Nur noch wenige Wochen, bis 31.12.2024, kann Ihr Unternehmen eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie an Mitarbeiter zahlen. Nutzt Ihr Betrieb diese Möglichkeit? Dann fragen Sie sich vielleicht momentan, ob Mitarbeiter, die aktuell wegen Altersteilzeit oder Elternzeit kein Entgelt erhalten, bei der Zahlung außen vor bleiben können? In den letzten Monaten gab es zu dieser Frage unterschiedliche Antworten aus der Rechtsprechung. Gerade wurde wieder ein entsprechendes Urteil veröffentlicht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.8.2024, Az. 14 SLa 303/24) – und mittlerweile zeichnet sich eine eindeutige Tendenz ab. Lesen Sie hier, wie Sie möglichst rechtssicher vorgehen, wenn demnächst die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ansteht.
Britta Schwalm
19.11.2024
·
2 Min Lesezeit
Im Streitfall war eine Beschäftigte von 2022 bis zum Sommer 2024 in Elternzeit. Ab Dezember 2023 arbeitete sie im Rahmen der Elternzeit bei ihrer Arbeitgeberin in Teilzeit. Alle Mitarbeiter des Unternehmens erhielten Inflationsausgleichsprämien. Grundlage der Zahlung war der Tarifvertrag „Inflationsausgleich“ vom 22.4.2023. Die Beschäftigte in Elternzeit ging während ihrer vollständigen Freistellung bis einschließlich November 2023 leer aus.
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