Kündigung

Erheblicher Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Nicht selten hört man vor allem im produzierenden Gewerbe von folgenschweren Arbeitsunfällen. Für Sie als Arbeitgeber ist das meist doppelt schlimm. Zum einen trauern Sie um einen Mitarbeiter; zum anderen werden Sie dann oft noch zur Verantwortung gezogen.

Burkhard Boemke

21.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer wurde bei seinem Arbeitgeber als Kranfahrer eingesetzt. Bereits in den Jahren 2017 und 2019 erhielt er mehrere Abmahnungen, weil er z. B. gegen die Vorschriften eine schwebende Last über einen Mitarbeiter gefahren und zu weiteren Zeitpunkten verschiedene Unfälle verursacht hatte. Am 27.12.2022 hatte der Arbeitnehmer Nachtschicht und bediente dabei einen Kran. Er setzte die Fernsteuerung in Bewegung und kollidierte anschließend mit einem 10 Meter entfernt abgestellten weiteren Kran. Dieser weitere Kran wurde dabei gerade von Elektrikern repariert. Dem Arbeitnehmer war seit Längerem bekannt, dass der Kran defekt war. Die Elektriker konnten sich bei der verursachten erheblichen Erschütterung gerade noch am Geländer festhalten. Der Arbeitgeber behandelte den Vorfall – wie auch vor jeder Abmahnung – in dem bei ihm vorhandenen Ausschuss für Ordnungsmaßnahmen. Dort wurde auch der Arbeitnehmer angehört, der meinte, dass er die Elektriker nicht gesehen habe.



Dem Arbeitgeber reichte es jetzt endgültig. Nach Anhörung des Betriebsrats – der nicht zustimmte – kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Arbeitnehmer zog gegen die Kündigung vor Gericht. Die Elektriker hätten den Kran nicht ordnungsgemäß abgesichert und ihn vorschriftswidrig nicht informiert. Er habe die Kollision nicht zu vertreten und sei an dem Vorfall nicht beteiligt gewesen, sondern ausschließlich die Elektriker. Zudem hätte er alternativ auf mehrere freiwerdende Arbeitsplätze versetzt werden können.

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