Top-Thema

Erkranktes Kind: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber

Alle Jahre wieder: Ab Herbst beginnt die Erkältungswelle. Das gilt nicht nur für Ihre Mitarbeiter selbst, sondern regelmäßig auch für deren Kinder. Keine Frage, sind die Kinder noch betreuungspflichtig, müssen Ihre Mitarbeiter dann ebenfalls zu Hause bleiben. Sie als Arbeitgeber müssen darauf reagieren und die Arbeit umorganisieren. Im folgenden Top-Thema erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten in einem solchen Fall.

Burkhard Boemke

30.10.2024 · 5 Min Lesezeit

Wann bei einer Erkrankung des Kindes eine Arbeitsverhinderung vorliegt, wird in § 45 Abs. 3 und 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V genauer geregelt. Danach besteht jedenfalls ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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