Teamentwicklung
Erst Mann, dann Frau oder umgekehrt: So gehen Sie als Führungskraft mit einem geänderten Geschlechtseintrag um
Aktuell macht ein als homo- und transfeindlich bekannter Neonazi von sich reden, der seinen Geschlechtseintrag von Mann zu Frau hat ändern lassen und seine anstehende Haftstrafe wegen Volksverhetzung in einem Frauengefängnis antreten will. Er wird dies eher nicht durchsetzen können. Aber wie gehen Sie als Führungskraft mit einem geänderten Geschlechtseintrag um – insbesondere, wenn es Konflikte gibt, z. B. weil Mitarbeiterinnen sich dagegen wehren, dass der frühere Kollege als Kollegin ihre Umkleide- und Sanitärräume nutzt? Hier finden Sie einen Überblick.
Hildegard Gemünden
10.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Grundsätzlich sollten Sie einen geänderten Geschlechtseintrag einfach akzeptieren
Sie sollten davon ausgehen, dass es Mitarbeitenden ernst ist, wenn sie die seit 1.11.2024 erleichterten Bedingungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nutzen und ihren Geschlechtseintrag sowie ggf. den Vornamen ändern. Dabei kann es um Änderungen von Mann zu Frau oder umgekehrt gehen oder auch um den Eintrag „divers“ für intersexuelle oder nicht binäre Menschen.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!