Es gilt eine Monatsfrist für die Erstellung des schriftlichen Arbeitsvertrags – Das muss alles rein!

Ein Arbeitsvertrag darf natürlich auch mündlich geschlossen werden. Spätestens jedoch einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt worden sein (§ 2 Nachweisgesetz (NachwG)). Die Niederschrift ist zu unterzeichnen und Ihrem Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist (noch) ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits darauf geeinigt, zukünftig auch die Textform zuzulassen. Insoweit halte ich Sie auf dem Laufenden.

Burkhard Boemke

09.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Diese Punkte müssen mindestens in den schriftlichen Arbeitsvertrag

Regeln Sie die grundlegenden Vertragsbedingungen am besten gleich im schriftlichen Arbeitsvertrag, damit später keine Unklarheiten entstehen. Schließlich sind Sie nach dem Nachweisgesetz ohnehin verpflichtet, mindestens folgende Vertragsbedingungen zu dokumentieren:

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