Diese Punkte müssen mindestens in den schriftlichen Arbeitsvertrag
Regeln Sie die grundlegenden Vertragsbedingungen am besten gleich im schriftlichen Arbeitsvertrag, damit später keine Unklarheiten entstehen. Schließlich sind Sie nach dem Nachweisgesetz ohnehin verpflichtet, mindestens folgende Vertragsbedingungen zu dokumentieren:
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