Arbeitsrecht
Filialleiterin muss nicht immer leitende Angestellte sein
Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmenden gegenüber der Unternehmensleitung mit allen Rechten und Pflichten, die das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bereithält. Dies gilt aber nicht ausnahmslos für alle Personen, die im Betrieb tätig sind. So werden leitende Angestellte nicht erfasst, weil sie Tätigkeiten mit Arbeitgeberfunktion ausüben. Doch die Abgrenzung eines Vorgesetzten zu einem leitenden Angestellten ist nicht immer einfach; die Auswirkungen können aber gewaltig sein. Streit ist häufig vorprogrammiert.


Burkhard Boemke
27.03.2025
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