Wann Sie nach der Kündigung freistellen können
Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat Ihr Mitarbeiter trotz der Kündigung grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Allerdings können Sie den Arbeitnehmer einseitig freistellen, wenn Ihr Interesse als Arbeitgeber an einer (kurzfristigen) Suspendierung das Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt. Dies ist etwa der Fall, wenn
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