Trennungsformalitäten

Freistellung, Arbeitspapiere & Co.: Was nach der Kündigung noch zu beachten ist

Mit der Zustellung der Kündigung allein ist es nicht getan: Ihr Mitarbeiter muss zwar gehen, als Arbeitgeber müssen Sie jedoch noch den Papierkram erledigen. Zudem sind noch zusätzliche Punkte zu beachten, bis der Arbeitnehmer endgültig Ihren Betrieb verlässt.

Burkhard Boemke

13.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Wann Sie nach der Kündigung freistellen können

Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat Ihr Mitarbeiter trotz der Kündigung grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Allerdings können Sie den Arbeitnehmer einseitig freistellen, wenn Ihr Interesse als Arbeitgeber an einer (kurzfristigen) Suspendierung das Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt. Dies ist etwa der Fall, wenn

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