Wann Sie einseitig freistellen dürfen
Anders als Freistellungsansprüche Ihrer Mitarbeiter ist die arbeitgeberseitige Freistellung nach einer Kündigung nicht im Gesetz geregelt. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat Ihr Mitarbeiter nämlich grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Die Freistellung können Sie aber einseitig anordnen, wenn Ihr Interesse an einer (kurzfristigen) Suspendierung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt. Dies ist etwa der Fall, wenn
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung
