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Freistellungen: Wie Sie die Suspendierung von Mitarbeitern effektiv & rechtssicher umsetzen

In bestimmten Situationen können Ihre Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, von der Arbeit freigestellt zu werden. Denken Sie nur an Urlaub, Eltern- bzw. Pflegezeit oder auch Betriebsratstätigkeit. Eine wichtige Rolle spielt in der betrieblichen Praxis aber auch der umgekehrte Fall: Sie als Arbeitgeber wollen den Mitarbeiter nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Hause schicken – und zwar rechtssicher.

Burkhard Boemke

13.02.2025 · 5 Min Lesezeit

Wann Sie einseitig freistellen dürfen

Anders als Freistellungsansprüche Ihrer Mitarbeiter ist die arbeitgeberseitige Freistellung nach einer Kündigung nicht im Gesetz geregelt. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat Ihr Mitarbeiter nämlich grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Die Freistellung können Sie aber einseitig anordnen, wenn Ihr Interesse an einer (kurzfristigen) Suspendierung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Beschäftigung überwiegt. Dies ist etwa der Fall, wenn

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