Die Initialmeldung dient der initialen Versorgung eines Basisregisters mit den Kopplungsinformationen aus den Entgeltabrechnungsprogrammen. Seit 2024 muss die neue Unternehmensnummer mit der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit verbunden werden. Die Koppelungsinformation, welche Betriebsnummer zu welcher Unternehmensnummer gehört, liegt bei den Arbeitgebern im Entgeltabrechnungsprogramm vor. Da Initialmeldungen fehlen, muss die Meldung 2025 von allen Arbeitgebern wiederholt werden. Übermitteln Sie die Initialmeldung zwischen dem 1.1.2025 und 31.5.2025 aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Nutzen Sie das SV-Meldeportal, müssen Sie dieses aufrufen und die Initialmeldung hieraus abgeben. Nähere Informationen finden Sie im „Handbuch zu elektronischen Änderungs- und Bestandsmeldungen“ der BA unter www.arbeitsagentur.de.
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