Praxistipps

Geben Sie bis Mai eine neue Initialmeldung ab

Eigentlich sollten sämtliche im Betrieb befindlichen Entgeltabrechnungsprogramme im Jahr 2024 eine Initialmeldung abgeben. Im Ergebnis fehlen aber nun 25 % der Meldungen. Die Folge: Alle müssen bis spätestens 31.5.2025 nochmals melden – auch Sie.

Britta Schwalm

20.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Initialmeldung dient der initialen Versorgung eines Basisregisters mit den Kopplungsinformationen aus den Entgeltabrechnungsprogrammen. Seit 2024 muss die neue Unternehmensnummer mit der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit verbunden werden. Die Koppelungsinformation, welche Betriebsnummer zu welcher Unternehmensnummer gehört, liegt bei den Arbeitgebern im Entgeltabrechnungsprogramm vor. Da Initialmeldungen fehlen, muss die Meldung 2025 von allen Arbeitgebern wiederholt werden. Übermitteln Sie die Initialmeldung zwischen dem 1.1.2025 und 31.5.2025 aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Nutzen Sie das SV-Meldeportal, müssen Sie dieses aufrufen und die Initialmeldung hieraus abgeben. Nähere Informationen finden Sie im „Handbuch zu elektronischen Änderungs- und Bestandsmeldungen“ der BA unter www.arbeitsagentur.de.

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