Denken Sie bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge vor allem auch an Zuschläge für Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit, die Anrechnung von übertarifliche Zulagen auf zukünftige Tariflohnerhöhungen sowie Bereitschaftsdienste. Für den Bereitschaftsdienst kann eine niedrigere Vergütung als für Vollarbeitszeiten vereinbart werden. An den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,41 Euro sind Sie jedoch auch hier gebunden. Eine Klausel, die sämtliche Punkte enthält, könnte so aussehen:
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