„Geld regiert die Welt“: So regeln Sie die Vergütung eindeutig

Eines der streitintensivsten Themen ist ganz sicher die Vergütung. Regeln Sie deshalb bereits im Arbeitsvertrag konkret, auf welche Gelder Ihre Mitarbeiter Anspruch haben. Dabei sollten Sie – falls erforderlich – vor allem auch etwaige Zuschläge, das Entgelt für Bereitschaftsdienste oder eine gewollte Anrechnung übertariflicher Zulagen auf spätere Tariflohnerhöhungen nicht vergessen.

Burkhard Boemke

09.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Denken Sie bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge vor allem auch an Zuschläge für Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit, die Anrechnung von übertarifliche Zulagen auf zukünftige Tariflohnerhöhungen sowie Bereitschaftsdienste. Für den Bereitschaftsdienst kann eine niedrigere Vergütung als für Vollarbeitszeiten vereinbart werden. An den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,41 Euro sind Sie jedoch auch hier gebunden. Eine Klausel, die sämtliche Punkte enthält, könnte so aussehen:

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