Der Fall:
Ein Arbeitnehmer wurde bei einem Cateringunternehmen als Gastronomieleiter eingestellt und in einer Krankenhausküche eingesetzt. Das Krankenhaus bot eine Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) an und der Arbeitnehmer ließ sich im November 2009 impfen. Jahre später traten bei ihm Fieberschübe auf. Der Arbeitnehmer ging davon aus, dass diese auf die Impfung zurückzuführen seien, und machte bei der Berufsgenossenschaft eine Feststellung als Arbeitsunfall geltend. Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Der Arbeitgeber habe die Impfung zwar empfohlen, jedoch nicht gefordert. Für die versicherte Tätigkeit habe der Arbeitnehmer die Impfung nicht benötigt.
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